01.07.2022: Antragstopp im Zuschuss Einbruchschutz (455-E) bei der KfW Bankengruppe.
Jeder Einbruch ist nicht nur eine seelische Belastung und hinterlässt im wahrsten Sinn des Wortes viel Chaos, er erzeugt auch immer Folgekosten, die die Kosten eines Einbruchschutzes bei weitem übersteigen. Mit einer KFW-Förderung mehr Sicherheit erreichen.
Wer wünscht sich nicht, ein sicheres Gefühl haben zu können? Hier bietet sich nun eine großartige Gelegenheit, mit der finanziellen Unterstützung durch die KfW Bank endlich in einen professionellen Einbruchschutz investieren zu können. Zu diesem Schutz zählen natürlich auch Alarmanlagen, deren bloßes Vorhandensein schon abschreckend auf Eindringlinge wirkt. Und natürlich sind sie ein effektives Mittel bei der Bekämpfung von Einbrechern, deren Diebstahlsversuche damit unterbrochen werden.
Sie können Ihr Heim jederzeit mit einer Alarmanlage aufrüsten – allerdings wird nicht jede Alarmanlage gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen Alarmanlagen erfüllen, um in die KFW Förderung zu fallen?
Natürlich wird nur der Einbau solcher Alarmsysteme unterstützt, die auch strengen Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Die KfW hat sich entschieden, eine Zertifizierung nach der DIN Norm EN 50131 – Sicherheitsgrad 2 und höher – als Bedingung für die Förderfähigkeit festzulegen.
Die gute Nachricht: Die von uns angebotenen Alarmanlagen entsprechen diesen strengen Normen und sind damit voll förderfähig.
- Sie wollen mehr über der KfW Förderung wissen?
- Sie möchten sich zum Einbau eines zertifizierten Alarmsystems beraten lassen?
Weitere Informationen
Sie interessieren sich für eine Einbruchmeldeanlage oder haben sonstige Fragen zu unserer Arbeit? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten und melden Sie sich einfach bei uns.
01.07.2022: Antragstopp im Zuschuss Einbruchschutz (455-E) bei der KfW Bankengruppe.
* Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert.
Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren. Quelle: Broschüre der KFW